Grundlage
Die Krankenkasse unterstützen seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Seit dem 01.01.08 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.
Nach § 20h SGB V sollen im Jahr 2019 pro Versicherten insgesamt 1,13 € für die Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Bei Fragen zur Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.